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Schadensersatz (materiell)

Grundsätzlich wird zwischen materiellem Schadensersatz und immateriellem Schadensersatz unterschieden. Der materielle Schadensersatz ist auf die Kompensation all jener Schäden gerichtet, die wirtschaftlich messbar sind. So ist beispielsweise der Schaden einer zerstörten Vase mit deren Zeitwert als Sachschaden taxierbar. Bei Körperschäden sind beispielsweise die Behandlungskosten, die Kosten für eine infolge der Körperverletzung erforderlich werdende Haushaltshilfe oder die Taxikosten für die Bewältigung notwendig werdender Arztbesuche wirtschaftlich taxierbar (zu Schadensersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern siehe auch unter Medizinrecht). Materielle Schadensersatzansprüche können, müssen jedoch nicht unbedingt darauf beruhen, dass ein Rechtsgut verletzt wird. Materielle Schadensersatzansprüche können auch darauf beruhen, dass vertragliche Vereinbarungen nicht erfüllt werden.

Beispiel: Ein Haus wird entgegen der bauvertraglichen Vereinbarung, es bis zum 01.06. fertigzustellen, erst zum 01.10. bezugsfertig hergestellt. Die Verzögerung von vier Monaten löst Folgeschäden aus, wie etwa notwendige weitere Mietzahlungen für die vom Bauherrn bis dahin innegehaltene Mietwohnung.

Vertragliche Schadensersatzforderungen bilden in der Praxis die Überzahl. Ihre Geltendmachung verlangt oft kompliziertere rechtliche Betrachtungen. Dies betrifft insbesondere auch Fälle, in denen Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise einzelvertraglich oder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt sind.