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Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht gehört zu den rechtlichen Kernmaterien. Schadensersatzansprüche können aus vertraglichen Vereinbarungen oder einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften abgeleitet werden. Die anwaltliche Aufgabe besteht hier darin, sämtliche in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche zu erfassen, rechtzeitig geltend zu machen und auch Folgeschäden zu erfassen, die möglicherweise erst nach Eintritt der Verjährung von Schadensersatzansprüchen auftreten können. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen materiellem Schadensersatz und immateriellem Schadensersatz.