Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis wird nach den gesetzlichen Regelungen, tarifvertraglichen Regelungen oder individualvertraglichen Vereinbarungen ermittelt.
Soweit keine anderweitigen Regelungen vorliegen, richtet sich die Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen Regelungen.
In Tarifverträgen können sehr kurze Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse geregelt sein. Hierbei ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig zu wissen, ob und inwieweit ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt.
Daneben können die Vertragsparteien jedoch auch individualvertragliche Vereinbarungen zur Kündigungsfrist treffen. Ein häufiger Anwendungsfall in Arbeitsverträgen ist, dass die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitgebers in gleichem Ausmaß auch für den Arbeitnehmer gelten sollen.
Die Regelung von Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag gelten als Klauseln, die grundsätzlich wie allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln sind. Der Arbeitgeber muss bei der Formulierung dieser Klauseln also beachten, dass der Arbeitnehmer als Verbraucher nicht überrascht oder übervorteilt wird. Inwieweit sich eine Verlängerung der Kündigungsfristen individualvertraglich für den Arbeitnehmer vereinbaren lässt, ist regelmäßig eine Frage der Gesamtbetrachtung. Hierbei ist aus Sicht des Arbeitnehmers ein sog. Günstigkeitsvergleich anzustellen.
Die Ermittlung der richtigen Kündigungsfrist ist sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer wichtig. Für den Arbeitgeber können sich aus einer falsch berechneten Kündigungsfrist weitreichende Folgen ergeben. Regelmäßig wird ein Arbeitnehmer sich gegen eine zu kurz berechnete Kündigungsfrist durch eine Klage wehren. Zudem hat das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf die verschiedenen Ansprüche des Arbeitnehmers wie Urlaub, Gratifikationen, Tantieme und Sonderzahlungen. Irrt der Arbeitgeber sich bei der Berechnung der Kündigungsfrist, kann dies weitreichende finanzielle Folgen für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses haben. Gleiches gilt auch für den Arbeitnehmer, der im Falle einer individualvertraglich vereinbarten, von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichenden Regelung in seinem Arbeitsvertrag ebenfalls sorgfältig die für ihn einzuhaltende Kündigungsfrist ermitteln muss.