Sonderkündigungsschutz
Als Sonderkündigungsschutz wird der Rechtsbereich beschrieben, der bestimmten Arbeitnehmern einen gesetzlich vorgegebenen Schutz vor Ausspruch einer Kündigung gewähren. Hierzu gehören insbesondere folgende Personengruppen:
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer oder schwerbehinderten Arbeitnehmern gleichgestellte Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer in Elternzeit
- Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung
- Betriebsratsmitglieder
- Wahlvorstände oder Wahlbewerber bei Betriebsratswahlen
- Personalratsmitglieder, Wahlvorstände und Wahlbewerber
- Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- Schwerbehindertenvertreter
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte
- Arbeitnehmer in Pflegezeit
- Auszubildende nach der Probezeit
- Inhaber politischer Wahlämter
- Arbeitnehmer während der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
Durch den Sonderkündigungsschutz wird der Ausspruch einer Kündigung für den Arbeitgeber entweder völlig ausgeschlossen oder wesentlich erschwert, da zuvor Zustimmungen des jeweils zuständigen Amtes eingeholt werden müssen.