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Sonderkündigungsschutz

Als Sonderkündigungsschutz wird der Rechtsbereich beschrieben, der bestimmten Arbeitnehmern einen gesetzlich vorgegebenen Schutz vor Ausspruch einer Kündigung gewähren. Hierzu gehören insbesondere folgende Personengruppen:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer oder schwerbehinderten Arbeitnehmern gleichgestellte Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung
  • Betriebsratsmitglieder
  • Wahlvorstände oder Wahlbewerber bei Betriebsratswahlen
  • Personalratsmitglieder, Wahlvorstände und Wahlbewerber
  • Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
  • Schwerbehindertenvertreter
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Immissionsschutzbeauftragte
  • Arbeitnehmer in Pflegezeit
  • Auszubildende nach der Probezeit
  • Inhaber politischer Wahlämter
  • Arbeitnehmer während der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst

Durch den Sonderkündigungsschutz wird der Ausspruch einer Kündigung für den Arbeitgeber entweder völlig ausgeschlossen oder wesentlich erschwert, da zuvor Zustimmungen des jeweils zuständigen Amtes eingeholt werden müssen.