Arbeitsrecht - Arbeitsverhältnisse klug gestalten und beenden
Unsere Kanzlei vertritt Arbeitnehmer einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten gleichermaßen wie Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich bundesweit. Die Vertretung beschränkt sich nicht nur auf das individuelle Arbeitsrecht, sondern umfasst darüber hinaus auch auf das kollektive Arbeitsrecht, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen.