Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz findet grundsätzlich Anwendung auf diejenigen Arbeitsverhältnisse, die sechs Monate bestanden haben und soweit es sich um einen Betrieb handelt, der regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes beschäftigt.