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Trennungsjahr

Die Einhaltung eines Trennungsjahres ist Voraussetzung für die Einleitung der Scheidung.Die Trennung wird klassischer Weise dadurch vollzogen, dass einer der Ehegatten aus der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung auszieht und einen neuen Wohnsitz begründet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Trennung innerhalb der Ehewohnung vollzogen wird. Voraussetzung ist dann jedoch, dass eine wechselseitige Versorgung der Ehegatten (gemeinsame Kasse, wechselseitige Versorgung mit Essen, Putzen, Waschen, etc.) nicht mehr stattfindet. An einem Getrenntleben in diesem Sinne sind hohe Anforderungen zu stellen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Zweifel zu beweisen.