Zum Inhalt springen

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag wird zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossen um das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden und die weitere Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bis zum letzten Tag der Beschäftigung zu regeln. Da der Aufhebungsvertrag damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, ist er zwingend formgebunden. Er muss zwischen den Vertragsparteien schriftlich geschlossen werden, ansonsten ist er unwirksam.

Bei der Formulierung eines Aufhebungsvertrages sind die zugrundeliegenden Kündigungsfristen unbedingt zu berücksichtigen. Aus Arbeitnehmersicht ist zudem wichtig, dass nur in bestimmten Fällen der Abschluss eines Aufhebungsvertrage nicht zu einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes führt. Die Auswirkungen einer solchen Aufhebungsvertrages sollten daher insbesondere aus Sicht des Arbeitnehmers unbedingt im Vorfeld eingehend besprochen werden.

In dem Aufhebungsvertrag können dann neben der Frage wann das Arbeitsverhältnis beendet wird für die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses die Modalitäten vereinbart werden. Zudem kann für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Abfindungszahlung vereinbart werden. Weitere wichtige Aspekte sind der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, die Gewährung oder die Verrechnung von Urlaubsansprüchen und Freizeitausgleichsansprüchen aus Überstunden. Die Fortzahlung der Vergütung sowie etwaige Zahlungen auf Tantieme, Gratifikationen und sonstige Sonderzahlungen. Die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und Zeugnisses. Zudem sollten auch geprüft werden inwieweit Ansprüche des Arbeitnehmers aus seiner betrieblichen Altersversorgung bestehen, die durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages tangiert werden.