Abwicklungsvereinbarung
Eine Abwicklungsvereinbarung ist ein Vertrag, in welchem zwischen den Arbeitsvertragsparteien die Abwicklung des bereits beendeten Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Sie unterscheidet sich von dem sog. Aufhebungsvertrag. In dem Aufhebungsvertrag wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Bei der Abwicklungsvereinbarung ist eine Beendigungserklärung (Kündigung) bereits vorausgegangen. Vor diesem Hintergrund unterliegt die Abwicklungsvereinbarung keinen Formvorschriften. Aus Gründen der Beweissicherheit empfiehlt es sich jedoch regelmäßig eine schriftliche Abwicklungsvereinbarung zu treffen.
Zwischen den Arbeitsvertragsparteien sollten sämtliche noch offenen und regelungsbedürftigen Aspekte berücksichtigt werden. Hierzu gehören die Fragen des Umfangs der Weiterzahlung der Lohn- und Gehaltsansprüche bis zum Beendigungsstichtag des Arbeitsverhältnisses, Fragen zur weiteren Nutzung eines etwaigen Dienstfahrzeuges, Abfindungsansprüche, der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleitung, Urlaubsansprüche, die Regelung der Tantiemen und Gratifikationen oder sonstigen Sonderzahlungen, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und Zeugnisses sowie die Arbeitspapiere um nur einige Aspekte zu nennen.