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Das Vertragsrecht ist der Überbegriff der gesetzlichen Grundlagen für Verträge. Hierbei werden verschiedene Vertragstypen wie z.B. der Kaufvertrag, der Werkvertrag oder Mietvertragunterschieden.

Die Verträge können zwischen Unternehmen oder Privatpersonen geschlossen werden. Für alle Vertragstypen gibt es allgemein geltende Gesetze und rechtliche Regelungen, die auf diese Anwendung finden. Wichtige Stichpunkte bei der Prüfung eines Vertrages sind regelmäßig die Fragen des Rücktrittsrechts, der Anfechtung und der Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Hierbei wird von einem Angebot und einer Annahme ausgegangen. In einigen Fällen gelten für Verträge besondere Formvorschriften. Im Übrigen ist es jedoch möglich sowohl schriftlich wie aber auch mündlich und in einigen Fällen durch bloßes Handeln einen wirksamen Vertrag abzuschließen.

Bereits bei der Bewertung, ob tatsächlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, kann es jedoch zum Streit zwischen den Vertragsparteien kommen. Diese Bewertung hat grundsätzliche Auswirkungen auf den angestrebten Vertrag, da bereits an dieser Stelle das wirksame Zustandekommen dieses Vertrages scheitern kann.

Zudem gibt es auch Besonderheiten, die einem Vertragsteil ggf. ein Widerrufsrecht für die abgegebene Willenserklärung zugestehen. Hierzu können zum Beispiel Geschäfte, die über das Internet abgewickelt werden oder aber auch Darlehensverträge gehören. Ein wichtiger Aspekt im Vertragsrecht ist die Gewährleistung. Jeder Vertragspartner grundsätzlich dafür einzustehen, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die verkaufte Sache Mängel hat oder eine Dienstleistung mangelhaft erbracht wird. Jede Vertragsart hat eigene Gewährleistungsvorschriften. Der Gläubiger hat im Rahmen der Gewährsleistung einen Anspruch auf Rücktritt, Herabsetzung der Vergütung, beziehungsweise nach Besserung und Schadensersatz.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Loslösung von einem Vertrag. Diese können durch ein Anfechtungsrecht, Rücktrittsrecht oder durch eine Kündigung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses bestehen.

Ein wichtiger Gesichtspunkt bei Verträgen ist zudem die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Vertragspartner. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können einen Rahmen für das zugrundeliegende Vertragsverhältnis in rechtlicher Hinsicht bilden. Hierdurch kann auch von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Regelmäßig sind solche allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch einer strengen Prüfung zu unterziehen. Es werden immer wieder allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. einzelne Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, die unwirksam sind. In diesem Fall kann der Vertragspartner, welcher die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet hat, sich nicht auf diese berufen.

Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen, die zu den Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrages und einer wirksamen Beendigung des Vertrages sowie den Sonderaspekten der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergangen sind, sollte regelmäßig eine qualifizierte Überprüfung des Vertragsverhältnisses sowie der sich hieraus ergebenden Rechte und Verpflichtungen erfolgen.