Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren können eröffnet werden, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen vorliegen. Ordnungswidrigkeiten sind vorsätzlich oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen, die einen als ordnungswidrig bestimmten Tatbestand erfüllen. Weiterhin zählen hierzu jedoch auch andere Verstöße wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer auf Rot geschalteten Ampel oder die Missachtung sonstiger Verkehrsregeln.
Die Verfahrensverfolgung von Ordnungswidrigkeiten unterteilt sich in das Bußgeldverfahren und das gerichtliche Verfahren.
In dem Bußgeldverfahren wird geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist und entschieden, wie auf eine solche reagiert wird. Endet das Vorverfahren nicht durch eine Einstellung oder eine Verwarnung des Betroffenen, so folgt in der Regel der Erlass eines Bußgeldbescheids.
Bei einem fristgerechten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid durch den Betroffenen wird das sogenannte Hauptverfahren eröffnet. Dieses wird vor dem Amtsgericht verhandelt. In der Regel kommt es zu einer Hauptverhandlung mit Urteil, in welchem der Betroffene verurteilt oder freigesprochen werden kann.
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr können erhebliche Folgen haben. Bei einer Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, dies gilt umso mehr bei Fahrten unter Drogeneinfluss.
Bei den drohenden Strafen wird unterschieden nach
- Bußgeld
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot
- Entzug des Führerscheins mit Sperrfrist
- Freiheitsstrafe
Je nach Dauer des zu verhängenden Fahrverbotes oder dem Entzug des Führerscheins kann die Neubeantragung einer Fahrerlaubnis notwendig sein. Ebenso muss die Notwendigkeit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) berücksichtigt werden.