Das Verkehrsrecht beinhaltet als Überbegriff Rechtsfragen rund um den Autokauf und die Reparatur, Verkehrsunfälle sowie auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren.
Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten, so ist es sinnvoll Ihre Ansprüche vollumfänglich gegenüber der Gegenseite geltend zu machen. Wir beraten Sie gerne bei der Frage gegen wen welche Ansprüche durchgesetzt werden können. Wir werden mit Ihnen Ihre Ansprüche ermitteln. Hierzu gehören neben den Schäden am Fahrzeug selbst oder sonstigen Sachgütern, die in Mitleidenschaft gezogen werden auch Ansprüche auf Schmerzensgeld. Die Ermittlung des jeweiligen Anspruchs auf Schmerzensgeld ist auf Grundlage der vielfältigen Rechtsprechung, die in diesem Bereich ergangen ist, möglich. Für Unfälle mit Personenschäden können sich zudem Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für Verluste im Rahmen der Haushaltsführungsmöglichkeiten und der Erwerbstätigkeit ergeben.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei der Frage, ob inwieweit ein Gutachter oder Sachverständiger hinzugezogen werden kann und wer die Kosten für dessen Inanspruchnahme trägt.
Für die Durchsetzung Ihrer Schadensposition ist es wichtig, diese vollständig zu ermitteln. Hierzu gehören auch die Position wie der Merkantile Minderwert, Nutzungsausfallentschädigung etc.