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Trennungsfolgenvereinbarung

Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung​​​​​​​ entschließen sich die Eheleute häufig, sämtliche mit der Trennung oder Scheidung verbundenen Folgefragen, insbesondere die hieraus resultierenden wirtschaftlichen Belange, einvernehmlich durch eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Eine solche Regelung ist in der Regel einer streitigen Auseinandersetzung vorzuziehen, weil sie gegenüber der gerichtlichen Scheidung Zeit, Geld und Nerven spart. Nehmen Sie hierfür unbedingt fachliche Hilfe in Anspruch, damit eine etwaige gewünschte Vereinbarung vollständig und rechtssicher ist und eine etwaige Formbedürftigkeit gewahrt wird.