Wechselmodell
Trennen sich die Eltern eines minderjährigen Kindes (gleich, ob verheiratet oder nicht verheiratet), behält das Kind regelmäßig bei einem Elternteil (häufig der Mutter) seinen regelmäßigen Aufenthaltsort, während der andere Elternteil regelmäßig mit dem Kind Umgang hat (Umgangsrecht). Anders ist dies beim sogenannten Wechselmodell. Danach wechselt das Kind (beispielsweise im Wochenrhythmus) zwischen den Eltern. Die Rechtsprechung ordnet Wechselmodelle nicht an, toleriert sie aber, wenn das Wechselmodell zum Wohle des Kindes ist. Mindestvoraussetzung ist, dass die elterlichen Haushalte nah beieinander liegen. Dies reicht aber bei Weitem nicht aus, um das Wechselmodell zu befürworten. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob der regelmäßige Wechsel zwischen den Elternteilen dem Kind nicht schadet. Die Praktizierung des Wechselmodells hat auch Konsequenzen für den Kindesunterhalt und das Kindergeld.