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Ehevertrag

Eheverträge bedürfen der notariellen Form. Sie werden häufig zu Beginn oder auch während der intakten Ehe geschlossen. Nicht selten werden sie auch im Zusammenhang mit einer Trennung oder bevorstehenden Scheidung abgeschlossen, um auf diesem Wege wesentliche wirtschaftliche Regelungen zu treffen, die im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung von Bedeutung und sinnvoll sind. Dies betrifft insbesondere abweichende Vereinbarungen zum Güterstand (insbesondere empfehlenswert bei dauerhafter Trennung ohne absehbarer Einleitung eines Scheidungsverfahrens) oder bei der Auseinandersetzung von Immobilien. Ebenso kann eine ehevertragliche Regelung von Ehegattenunterhaltsansprüchen oder Regelungen zum Versorgungsausgleichsinnvoll sein.

 

Wichtig: Eheverträge unterliegen einer Inhaltskontrolle! Unausgewogene Regelungen, insbesondere solche, die einen Ehegatten unangemessen benachteiligen, sind nicht zulässig.